Auf dieser Seite wird Ihnen ein Überblick über die Maklerprovision in Österreich gegeben. Es werden Fragen zum Thema Maklerprovision, wie zum Beispiel, wer zahlt die Maklergebühr oder wie hoch die Maklerprovision in Österreich ist, beantwortet. Es werden auch Fragen zum Maklervertrag beantwortet, wie zum Beispiel der Unterschied zwischen dem schlichten und dem Alleinvermittlungsauftrag sowie deren Unterschiede erläutert.

Wer zahlt die Maklerprovision in Österreich?

Grundsätzlich bezahlt in Österreich der Auftraggeber die Maklergebühr, Wenn das vermittelte Geschäft durch die vertragsgemäße, verdienstliche Tätigkeit des Maklers mit einem Dritten zustande kommt. Es wird unterschieden zwischen Kauf bzw. Verkauf und Vermietung von Immobilien. Beim Verkauf kann mit dem Verkäufer und dem Käufer eine Maklerprovision vertraglich vereinbart werden. Bei der Vermietung von Wohnungen geht der Gesetzgeber seit dem 1.7.2023 davon aus, dass der Immobilienmakler nur mit dem Erstauftraggeber (in der Regel der Vermieter) eine Provision bei Wohnungsmietverträgen vereinbaren kann.

In der Regel wird der Immobilienkäufer dem Immobilienmakler eine Maklergebühr zahlen müssen, wenn dieser eine Immobilie provisionspflichtig anbietet, der Käufer mit dem Immobilienmakler Kontakt aufnimmt und in weiterer Folge die Immobilie erwirbt. Dem Wohnungsmieter hingegen darf der Immobilienmakler keine Provision in Rechnung stellen, wenn dieser vom Vermieter bereits den Vermittlungsauftrag für die Wohnung erhalten hat. Das heißt in der Praxis, sobald der Wohnungssuchende eine Immobilie auf einer Plattform entdeckt und direkt dort anfragt, wird er bei der Anmietung der Wohnung keine Provision zu zahlen haben. Dem Wohnungsmieter hingegen darf der Immobilienmakler keine Provision in Rechnung stellen, wenn dieser vom Vermieter bereits den Vermittlungsauftrag für die Wohnung erhalten hat.

 

Wie hoch ist die übliche Maklerprovision in Österreich?

Hier wird unterschieden zwischen Käufer und Verkäufer und Mieter und Vermieter.

Maklerprovision beim Immobilienkauf:  In Österreich ist es beim Kauf von Immobilien üblich, dass der Immobilienmakler die Immobilie dem Kaufinteressenten provisionspflichtig mit 3,6 Prozent (3 % plus 20% Umsatzsteuer) Maklergebühr vom Kaufpreis anbietet.

Maklerprovision berechnen: Also wenn die Immobilie dem Käufer durch die erfolgreiche Tätigkeit des Maklers zum Beispiel um 300.000 Euro verkauft wird, stellt der Makler dem Käufer eine Rechnung von 10.800 Euro (9.000 Euro netto + 20% Umsatzsteuer (=1.800 Euro)).

Maklerprovision beim Immobilienverkauf: Auch hier ist es üblich, dass der Immobilienmakler mit dem Verkäufer eine Maklerprovision („Abgeberprovision“) für die erfolgreiche Vermittlung vereinbart. Schließlich soll der Makler die Interessen des Verkäufers stark gegenüber dem Käufer vertreten und für den Verkäufer (Abgeber) einen guten Verkaufspreis herausholen. Die Höhe der vom Verkäufer zu bezahlenden Provision ist Vereinbarungssache. Es müssen jedenfalls nicht automatisch die 3% vom Kaufpreis sein, die große Makleragenturen gerne verrechnen.

Angebot für Immobilienverkauf mit Immobilienmakler und Baumeister Brehm:

Wir machen Ihnen gerne ein attraktives Angebot zum Verkauf Ihrer Immobilie. Wir vermitteln nicht nur Immobilien, sondern sorgen bei Bedarf durch kleine oder größere Renovierungsarbeiten dafür, dass Ihre Immobilie in kürzester Zeit in den optimalen Verkaufszustand gebracht wird. Dadurch steigern wir das Interesse potenzieller Käufer, beschleunigen den Verkaufsprozess und erzielen höhere Verkaufspreise.“

 

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Maklerprovision bei der Immobilienvermietung: Bei der Wohnungsvermietung darf dem Mieter im Regelfall keine Provision verrechnet werden. Daher bezahlt der Vermieter die Maklergebühr des Immobilienmaklers bei erfolgreicher Vermittlung. Hier werden am Markt unterschiedliche Leistungspakete angeboten. Die maximal zulässige Höchstprovision beträgt 3 Bruttomonatsmieten zuzüglich 20% Umsatzsteuer.

Angebot für die Immobilienvermietung in Wien von Brehm Immobilien:

Wir verrechnen in der Regel eine Vermittlungsgebühr von zwei Bruttomonatsmieten – und damit oft weniger als unsere Mitbewerber. Gleichzeitig können Sie bei uns preiswerte Zusatzleistungen buchen, die das Vermieten für Vermieter noch bequemer machen – ganz nach dem Motto: „Bequem mit Immobilienmakler Brehm“.

Ob Wohnungsrücknahme vom Vormieter mit Mängeldokumentation, kleinere oder größere Reparaturen bis hin zur vollständigen Wohnungsrenovierung – wir sorgen dafür, dass Ihre Immobilie schnell und zu attraktiven Konditionen vermietet wird. Dank unseres Netzwerks an zuverlässigen Handwerkern erledigen wir notwendige Arbeiten zügig und preiswert. Auch um den E-Befund und den Energieausweis kümmern wir uns bei Bedarf.

Bei der Mieterauswahl legen wir großen Wert auf eine sorgfältige Prüfung, um zuverlässige und zahlungskräftige Mieter zu finden – bei gleichzeitig kurzer Vermarktungszeit und geringen Leerstandskosten.

Fragen Sie nach unserem Immobilienmakler Angebot für die Vermietung Ihrer Immobilie in Wien. Wir machen ihnen gerne ein Erfolg versprechendes Angebot.

Ist die Maklerprovision verhandelbar?

Als Immobilienkäufer ist man meistens schlecht beraten, die Maklergebühr mit dem Immobilienmakler zu verhandeln. Schließlich soll der Makler Ihr Kaufanbot beim Immobilienverkäufer durchbringen und den Verkäufer dazu animieren, Ihr Kaufangebot anzunehmen. Meine Empfehlung für Kaufinteressenten ist daher, die Maklerprovision im Regelfall als fixen Bestandteil des Kaufpreises anzusehen und dementsprechend zu kalkulieren. Zu groß ist die Gefahr, dass sie ihre Chance auf einen erfolgreichen Kaufabschluss massiv verschlechtern und ein anderer Käufer, der die Provision nicht verhandelt, bessere Chancen beim Kauf hat.

Als Immobilienverkäufer haben sie grundsätzlich bessere Karten, um die Maklerprovision zu verhandeln. Hier empfiehlt es sich anzusehen, welche Leistung sie für die „Abgeberprovision“ (=Verkäuferprovision) geboten bekommen. Werden sie und ihre Immobilie aktiv betreut, bekommen sie regelmäßig Rückmeldung? Wird Ihre Immobilie zeitnah zu einem guten Preis verkauft? Macht der Immobilienmakler Ihnen nachvollziehbare Vorschläge, wie Sie den Verkauf Ihrer Immobilie beschleunigen und gleichzeitig einen höheren Verkaufspreis erzielen? Da diese Punkte im Vorfeld ohne persönliche Empfehlung schwer einzuschätzen sind, empfehlen wir ihnen, sich die Bewertungen (Rezensionen) der Firma anzusehen.

Maklervertrag Oesterreich - Die Maklerprovision und der Maklervertrag in ÖsterreichWelche Maklerverträge gibt es in Österreich?

Es wird unterschieden, mit wem der Immobilienmakler den Maklervertrag abschließen kann. Sowohl Abgeber (Immobilienverkäufer, Immobilienvermieter) als auch Interessenten (Immobilienkäufer, Immobilienmieter) können einen Maklervertrag abschließen.

Der Maklervertrag mit dem Interessenten wird bei der Suche nach Immobilien (Kauf oder Miete) abgeschlossen. Der Makler unterstützt den Interessenten bei der Suche nach einer Immobilie. Bei der Suche werden oft mehrere Makler beauftragt. Aufgrund der beschränkten Kapazität bieten wir diesen Service nicht an.

Beim Maklervertrag mit dem Abgeber (Verkäufer, Vermieter) wird zwischen dem Vermittlungsauftrag (schlichter Vermittlungsauftrag) und dem Alleinvermittlungsauftrag gemäß §14 Maklergesetz unterschieden.

Was ist ein schlichter Maklervertrag?

Hierbei verpflichtet sich der Immobilienmakler gegenüber dem Abgeber nicht, Käufer oder Mieter zu vermitteln.  Der Auftraggeber kann zusätzlich auch andere Makler beauftragen. Aufgrund der beschränkten Kapazität bieten wir diesen Service nicht an.

Was ist ein Alleinvermittlungsauftrag?

Beim Alleinvermittlungsauftrag verpflichtet sich der Makler nach Kräften, um die Vermittlung zu bemühen. (§14 Maklergesetz). Der Abgeber verpflichtet sich, während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages keine anderen Immobilienmakler zu beauftragen. Brehm Immobilien arbeitet ausschließlich auf Basis eines Alleinvermittlungsauftrages.

Alleinvermittlungsauftrag oder schlichter Maklervertrag?

Das hängt davon ab, welchen Makler Sie beauftragen. Brehm Immobilien wird nur auf Basis von Alleinvermittlungsaufträgen tätig. Unser Anspruch ist, den erteilten Auftrag bestmöglich zu erfüllen. Das heißt, die Immobilien zeitnah zum höchstmöglich erzielbaren Kaufpreis zu verkaufen oder zeitnah einen bonitätsstarken Mieter zu finden. Gleichzeitig ist unser Ziel, Auftraggeber und Kunden bestmöglich zufriedenzustellen. Wir haben nicht die Kapazität, Auftraggeber und Immobilien zeitaufwändig nach unseren hohen Ansprüchen qualitätvoll zu betreuen, wenn eine erfolgreiche Vermittlung schlussendlich beim schlichten Maklervertrag ein Glücksgeschäft ist. Beim Tätigwerden auf Basis von schlichten Maklerverträgen würde bei uns die Qualität der Vermittlung leiden, und das wollen wir nicht.

Doch Vorsicht. Nicht jedes Immobilienbüro sieht das so wie Brehm Immobilien. Wir haben einige Kunden von anderen Immobilienmaklern übernommen, die nach Ablauf des Alleinvermittlungsauftrages verzweifelt einen neuen Makler gesucht haben. Wenn Sie 6 Monate lang keine Rückmeldung bekommen, wenn Sie aktiv nachfragen und erst nach einer Woche einen unbefriedigenden, nichtssagenden Rückruf erhalten und wenn Ihre Vorstellungen/Ideen beim Verkauf ignoriert werden, dann hätten Sie besser keinen Alleinvermittlungsauftrag an dieses Immobilienbüro gegeben.

Wie lange bin ich an den Maklervertrag gebunden?

Der Alleinvermittlungsauftrag wird befristet abgeschlossen. Für die Vermittlung von Bestandsverträgen (z.B. Mietwohnungen) sind 3 Monate üblich. Bei der Vermittlung von Kaufverträgen sind 6 Monate üblich. Je nach Immobilie und Angebotspreis können auch kürzere Fristen vereinbart werden. Wenn besondere Umstände vorliegen, die die Vermittlung wesentlich erschweren oder verzögern, darf ausnahmsweise auch eine entsprechend längere Frist vereinbart werden.

Wann ist die Maklerprovision zu bezahlen?

Gemäß § 7 Maklergesetz entsteht der Anspruch auf Provision mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts. Das heißt, wenn der Käufer ein verbindliches Kaufanbot stellt, das der Verkäufer annimmt, tritt die Rechtswirksamkeit des Geschäfts ein und der Makler kann die Rechnung stellen. Bei Brehm Immobilien kann auch vereinbart werden, dass die Rechnung erst dann fällig ist, wenn der Käufer über den Kaufpreis verfügen kann.

Rücktrittsrecht Maklervertrag

Der Verbraucher hat gewisse Rechte, vom Maklervertrag zurückzutreten, wenn der Makler ihn nicht richtig aufgeklärt hat. Hier empfiehlt es sich im „Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz“ –„FAGG“ nachzulesen. Weiter stehen dem Konsumenten gemäß Konsumentenschutzgesetz gewisse Rücktrittsrechte zu. (§30 KSchg und nach §3 KschG)

Nehmen Sie Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.

 

Beim Immobilienkauf in Wien ist Vorsicht geboten. Ein Kaufvertrag entsteht in Österreich bereits durch mündliche Willenseinigung über Objekt und Preis – auch wenn später ein schriftlicher Vertrag folgt.

Wenn ein Eigentümer seine Immobilie in Wien zum Verkauf anbietet, sollte er stets ein verbindliches Kaufanbot verlangen. Nur so ist der Käufer rechtlich gebunden – und der Verkäufer geschützt.

Ist ein Kaufanbot verbindlich?

Ja – wenn es richtig formuliert ist. Ein beidseitig unterzeichnetes Kaufanbot wird zur Punktation (§ 885 ABGB) und ist rechtsverbindlich.

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Inhalt eines verbindlichen Kaufanbots

Das Kaufanbot ist die verbindliche Erklärung des Käufers. Es muss so präzise sein, dass bei Annahme durch den Verkäufer der Kaufvertrag ohne Nachverhandlungen zustande kommt.

Wichtige Punkte im Kaufanbot::

  • Vertragsparteien (Name, Adresse, Geburtsdatum).
  • Der Kaufgegenstand ist genau zu bezeichnen. Die Grundstücksadresse, die Einlagezahl, die Katastralgemeinde, gegebenenfalls die Miteigentumsanteile/Wohnungseigentum, Grundstücksnummer
  • Im Falle einer belasteten Liegenschaft sind entsprechende Hinweise auf die Lasten und eine diesbezügliche Vereinbarung dazu erforderlich.
  • Der Kaufpreis muss bestimmt sein. Die Fälligkeit des Kaufpreises und die Zahlungsmodalitäten gehören geregelt.
  • Die Gewährleistung und Haftung sind zu regeln. Die Gewährleistung umfasst sowohl Sachmängel als auch Rechtsmängel.
  • Die Bindungsfrist (Wie lange bindet sich der Käufer an das Kaufanbot) ist anzugeben.
  • Der Vertragserrichter (Notar, Anwalt) sollte festgelegt sein.
  • Es ist festzulegen, wer die Nebengebühren (Kosten der Vertragserrichtung, Intabulation, Grunderwerbssteuer usw.) zu tragen hat.
  • Der Übergabezeitpunkt und Übergabeort sind zu regeln.

Kaufangebot Immobilie Wien, Kaufanbot Rücktrittsrecht Muster

Rücktritt vom Kaufanbot – Wann möglich?

⚠️ Grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Verkäufers. Nach § 862 ABGB ist der Käufer während der Bindungsfrist gebunden – auch wenn der Verkäufer noch nicht zugestimmt hat.

Gemäß §862 Allgemein bürgerliches Gesetzbuch kann der Antrag vor Ablauf der Annahmefrist nicht zurückgenommen werden. Daher sollte die Bindungsfrist eines Kaufanbots, in dem der Kaufinteressent sich verbindlich dazu bereit erklärt, die Immobilie gemäß den im Kaufanbot angeführten Bedingungen zu erwerben, nicht zu lange gewählt werden. Innerhalb der Bindungsfrist kann der Käufer nicht zurücktreten, auch dann nicht, wenn der Verkäufer sein Kaufanbot auch noch nicht angenommen hat.

 DAHER ACHTUNG: Innerhalb der Bindungsfrist ist der Kaufinteressent an diese Immobilie gebunden.

Es gibt jedoch eine Ausnahme, in der ein Käufer vom Kaufanbot auch ohne vertraglich vereinbarte Rücktrittsrechte ohne Konsequenzen zurücktreten kann.

Rücktritt nach §30a Konsumentenschutzgesetz: Gibt ein Verbraucher am selben Tag der Erstbesichtigung einer Wohnung oder Einfamilienhauses ein Kaufanbot (eine Vertragserklärung) ab, so kann er binnen einer Woche vom Kaufanbot zurücktreten, sofern der Erwerb der Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses des Verbrauchers oder eines nahen Angehörigen dienen soll.

Rücktrittsfrist Kaufanbot nach §30 KSchG

Grundsätzlich kann der Käufer, wenn die Bedingungen des §30a Konsumentenschutzgesetz gegeben sind, binnen einer Woche vom Kaufanbot zurücktreten. Wenn der Käufer keine Zweitschrift seiner Vertragserklärung und eine schriftliche Erklärung über das Rücktrittsrecht erhalten hat, erlischt das Rücktrittsrecht spätestens ein Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung.

Kaufanbot vorbehaltlich Finanzierung

Risiko für Verkäufer: Lange Wartezeit, unsichere Zusage. Brehm Immobilien löst das: Durch Kooperation mit Finanzexperten erhalten Käufer innerhalb weniger Tage verbindliche Bankzusagen – das Kaufanbot wird sofort rechtskräftig.

Ein Kaufanbot, das hält – mit Brehm Immobilien

Wir legen vor Abgabe des Kaufanbots alle relevanten Informationen offen. So werden Rücktrittsgründe, Gewährleistung und Haftung auf Null reduziert. Wir achten darauf, dass keine einseitigen Rücktrittsrechte eingebaut werden.

✅ Ergebnis: In 10 Jahren kein einziger Rücktritt – und 98 % aller verkauften Immobilien erfolgreich vermittelt.

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Tipps für Käufer

  • Prüfen Sie vor Unterschrift: Zustand, Lasten, etc Je nach Immobilienart (Wohnung, Haus, Grundstück) gilt es auf unterschiedliche Aspekte achtzugeben. Brehm Immobilien bietet auch eine Kaufberatung an.
  • Finanzierung klären: Vorab mit Bank sprechen. Wenn Sie mit der Finanzierungsabklärung erst beginnen, wenn Sie die passende Immobilie gefunden haben, kann es bereits zu spät sein.
  • Klare Formulierungen: Keine Missverständnisse bei Übergabe, Mängeln, Kosten
  • Keine Hektik: Nehmen Sie sich Zeit
  • Befristung: Klare Annahmefrist vermeidet Unsicherheit

FAQ – Häufige Fragen zum Kaufanbot

Unterschied zwischen einem Kaufanbot und einem Kaufvertrag

Formal betrachtet handelt es sich bei einem beidseitig unterzeichneten Kaufanbot um eine Punktation nach § 885 Allgemeines Bürgerlichen Gesetzbuch. In Österreich wird der eigentliche Immobilienerwerb erst durch die Eintragung ins Grundbuch wirksam. Das Kaufanbot repräsentiert jedoch die verbindliche Absicht des Käufers, die Immobilie zu erwerben. Der tatsächliche Kaufvertrag wird nach der Annahme des Angebots durch den Verkäufer von einem Notar oder Rechtsanwalt vorbereitet und abgeschlossen.

Welche Kosten entstehen beim Rücktritt vom Immobilienkaufanbot?

Wenn die Immobilie dem Käufer durch einen Immobilienmakler vermittelt wurde und der Käufer nach Annahme des Kaufanbots vom Immobilienkauf zurücktritt, wird der zurücktretende Käufer die Provision des Immobilienmaklers zu begleichen haben. Der Provisionsanspruch entsteht mit der Annahme des Kaufanbots durch den Verkäufer.

Zusätzlich drohen dem vom Kaufanbot zurücktretenden Schadenersatzansprüche des Verkäufers.

Die genauen Kosten hängen von den im Kaufanbot festgelegten Bedingungen ab und können beispielsweise durch bereits getätigte Aufwendungen des Verkäufers entstehen.

Verbindlichkeit einer Kaufabsichtserklärung

Eine Kaufabsichtserklärung wird als weniger verbindlich betrachtet als ein verbindliches Kaufanbot. Die Verbindlichkeit hängt von den im Dokument festgelegten Bedingungen ab.

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Quellenverzeichnis

https://www.jusline.at/gesetz/kschg/paragraf/30a

Grundbuchauszug Österreich – Fragen und Antworten

Beim Kauf und Verkauf von Immobilien ist es notwendig, dass man einen Grundbuchsauszug von einer Immobilie lesen und verstehen kann. Der Folgende Artikel handelt über den österreichischen Grundbuchauszug und gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Der Grundbuchauszug in Österreich ist ein amtliches Dokument, das Informationen über eine bestimmte Liegenschaft enthält. In ihm sind die Eigentumsverhältnisse, dinglichen Rechte und Belastungen der Immobilie sichtbar.

Grundbuchauszug wo erhältlich? Wie komme ich zu einen Grundbuchsauszug?

Das Grundbuch in Österreich wird von den jeweiligen Bezirksgerichten geführt. In dem sich die Liegenschaft befindet. Man kann beim Bezirksgericht einen Grundbuchsauszug anfordern.

Was kosten ein Grundbuchsauszug beim Bezirksgericht?

Die Anforderung ist kostenpflichtig und beträgt in der Regel 15 Euro. (Stand 2025)

Was kostet ein Grundbuchauszug online?

Seit 1992 sind alle Eintragungen österreichweit digital vorhanden und auch über das Internet abrufbar. Einen Grundbuchauszug kann jeder in Österreich anfordern und erhalten. Dies ist kostenpflichtig (Grundkosten 3,76 Euro (Stand 2025), zusätzlich fallen noch Kosten der jeweiligen Anbieter an).

Grundbuchauszug Wien

In Wien können Sie einen Grundbuchsauszug bei jedem Bezirksgericht anfordern, unabhängig davon, ob das jeweilige Bezirksgericht für die Liegenschaft zuständig ist oder nicht. Die Bezirksgerichte in Wien sind miteinander vernetzt, sodass Sie bei jedem Bezirksgericht eine Abfrage für jede beliebige Liegenschaft in Österreich durchführen können. Oder Sie können auf einen der zahlreichen online Anbieter für eine Grundbuchdatenabfrage zurückgreifen.

Kaufvertrag Grundbuch

Wussten Sie das ab ca. 2005 in Österreich abgeschlossene Kaufverträge ein abrufen können? Also wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Nachbar für ein Grundstück oder die Eigentumswohnung bezahlt hat, können Sie in der Urkundensammlung online Einsicht nehmen.

 

Kontaktieren Sie uns wenn Sie kostenpflichtig einen Kaufvertrag oder Grundbuchsauszug einer Immobilie ab ca. Verbücherungsjahr 2005 zugesendet bekommen möchten (25 €/Stück). Schicken Sie uns bitte eine schriftliche Anfrage, wenn Sie sich bezüglich eines Immobilienkaufs oder -verkaufs beraten lassen möchten.

Wie sieht eine Grundbuchsauszug aus?  Grundbuch Aufbau

Grundbuchsauszüge sind in vier Bereiche gegliedert (Aufschrift, A, B und C Blatt).

Grunbuchauszug - Wie sieht ein Grundbuchauszug aus?

Grundbuch Aufbau: Kopf – Aufschrift – A1-Blatt, A2-Blatt, B-Blatt, C-Blatt

Die Aufschrift verrät den Namen der zuständigen Katastralgemeinde (KG-Nummer) der betroffenen Liegenschaft und die Einlagezahl (EZ).

Das A Blatt enthält alle für die Liegenschaft wichtige Daten, vor allem die Größe, Adresse, Benutzbarkeit u Benutzungsart und Rechte, die am Grundstück haften.

Das B Blatt regelt das Eigentumsverhältnis der Liegenschaft. Hier stehen alle Eigentümer der Immobilie sowie ihre Adressen und die prozentuellen Anteile an der Immobilie.

Das C Blatt, auch Lastenblatt genannt, zeigt die Belastungen der Liegenschaft, zum Beispiel vorgetragene Pfandrechte oder Vorverkaufsrechte. Gibt es keine Lasten, so ist das C Blatt leer.

Alle Urkunden, die eine Grundlage für die Grundbucheintragung waren, befinden sich in einer separaten Urkundensammlung und sind nicht im Grundbuchauszug selbst aufgeführt.

Wie sieht ein eingetragenes Pfandrecht aus?

Grundbuchauszug Pfandrecht

Grundbuchauszug eingetragenes Pfandrecht

https://www.ovi.at/recht/wohnungseigentum/das-grundbuch

https://www.jusline.at/abfrageservices/grundbuch-praxiswissen

 

Einleitung / Überblick

Immobilienexperte und Baumeister Brehm gibt Ihnen im Folgenden Tipps zu den benötigten Unterlagen beim Erwerb und der Veräußerung einer Wohnung. Beim Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung treten häufig die gleichen Fragen auf, zum Beispiel:

  • Was ist beim Kauf und Verkauf einer Eigentumswohnung zu beachten?

  • Welche Unterlagen sollten beim Kauf einer Eigentumswohnung überprüft werden?

  • Muss ich beim Verkauf meiner Wohnung einen Energieausweis vorlegen?

  • Woher bekomme ich einen Grundriss meiner Wohnung?

Wohnung verkaufen ist Vertrauenssache. Es ist wichtig, einen ehrlichen, kompetenten und vertrauenswürdigen Immobilienmakler beim Immobilienerwerb und bei der Immobilienveräußerung an seiner Seite zu haben.

Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen wollen und einen seriösen, erfahrenen Makler in Wien suchen, freut sich Immobilienmakler und Baumeister DI Brehm über Ihre Anfrage:
Wohnung verkaufen mit Brehm Immobilien

Wenn Sie eine Eigentumswohnung käuflich erwerben wollen, bieten wir Ihnen gerne unsere Immobilienkauf-Beratung an:
Beratung Immobilienkauf

Neben der klassischen Immobilienvermittlungsleistung bieten wir unseren Kunden auch an, ihre Immobilie zeitnah und preiswert in einen präsentierfähigen Zustand zu bringen. Danach vermarkten wir die Immobilie professionell und finden schnell einen Käufer.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an office@brehm.at oder rufen Sie Herrn DI Brehm direkt an: 0664 / 544 58 78.


Checkliste für den Wohnungskauf und -verkauf und benötigte Unterlagen

Der Grundbuchsauszug

Wesentlich beim Wohnungskauf ist der Grundbuchsauszug.

a) Ist Wohnungseigentum begründet?
In der Aufschrift des Grundbuchauszugs gibt es den Hinweis, ob Wohnungseigentum begründet ist.

b) Wer ist der Wohnungseigentümer?

c) Gibt es einen Mehrheitseigentümer im Haus?
Im Wohnungseigentum werden viele Entscheidungen von der Mehrheit der Eigentümergemeinschaft getroffen. Wenn es im Haus einen Mehrheitseigentümer gibt, entscheidet dieser z. B. über die ordentliche Erhaltung der Liegenschaft oder die Bestellung des Hausverwalters.

d) Welche Belastungen sind eingetragen und inwiefern haben diese Auswirkungen auf den zukünftigen Wohnungseigentümer?


Der Wohnungsgrundriss – Handelt es sich um den baubewilligten Grundriss?

Die wesentliche Frage ist: Handelt es sich bei dem vom Verkäufer bzw. Makler zur Verfügung gestellten Grundriss um den baubewilligten Grundriss, der bei der Behörde (in Wien Magistratsabteilung 37) aufliegt?

Überprüfen Sie insbesondere bei Altbauten, ob es sich um den original baubewilligten Grundriss mit den angegebenen m² handelt. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass es sich um den baubewilligten Grundriss handelt. Den baubewilligten Grundriss können Sie in Wien bei der MA 37 einsehen und Kopien anfertigen.


Monatliche Vorschreibung der Hausverwaltung

Überdurchschnittlich hohe Betriebskosten, Rücklagenvorschreibungen und Heizkostenakonto haben Einfluss auf den Marktwert der Wohnung.


Wohnungseigentumsvertrag

Der Wohnungseigentumsvertrag regelt die Rechtsbeziehung der Wohnungseigentümer zueinander. Es kann festgehalten sein, dass die Aufwendungen für die Liegenschaft (Beiträge zum Instandhaltungsrücklage, Betriebskosten) nach einem Nutzflächenschlüssel erfolgen.

Im Wohnungseigentumsvertrag ist oft geregelt, wer für die Instandhaltung der Fenster zuständig ist. Ist dies nicht geregelt, ist die Gemeinschaft zuständig.

Den Wohnungseigentumsvertrag bekommen Sie von der Hausverwaltung und beim Grundbuch im Urkundenarchiv.


Nutzwertgutachten, Nutzwertfestsetzung, Parifizierung

Die Nutzwertberechnung bestimmt das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümer untereinander. Grundlage der Berechnung ist die Nutzfläche.

Die Berechnung erfolgt durch für den Hochbau zuständige Ziviltechniker oder Sachverständige für das Immobilienwesen.


Protokoll der letzten Wohnungseigentumsversammlungen

In den Protokollen können Sie nachlesen, welche Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft aktuell beschlossen wurden. Sie erfahren, ob größere Sanierungen im Haus anstehen und wie die Wohnungseigentümer dazu stehen.

Meistens werden Sie auch über den aktuellen Stand der Reparaturrücklage informiert.


Vorausschau der Hausverwaltung

Die Vorausschau ist für den Wohnungskäufer wesentlich, da die Hausverwaltung Erhaltungsarbeiten ankündigen muss, die in absehbarer Zeit anfallen und über die laufende Instandhaltung hinausgehen. Auch geplante Verbesserungsmaßnahmen sind bekannt zu geben.

Die Hausverwaltung erstellt die Vorausschau jedes Jahr bis Jahresende und bringt diese schriftlich den Wohnungseigentümern zur Kenntnis. Sie sollten die Vorausschau unaufgefordert zugesendet bekommen oder jederzeit anfordern.


Energieausweis

Beim Verkauf der Eigentumswohnung muss der Verkäufer einen maximal 10 Jahre alten Energieausweis vorlegen.

Die Hausverwaltung ist verpflichtet, einen Energieausweis bereitzustellen, sofern kein Mehrheitsbeschluss dagegen vorliegt. Sollte die Hausverwaltung keinen Energieausweis bereitstellen, können wir bei einem Verkaufsauftrag kurzfristig einen kostenlosen Energieausweis bereitstellen.


Aktueller Stand der Reparaturrücklage

Der aktuelle Stand der Reparaturrücklage sollte im Protokoll der letzten Wohnungseigentümerversammlung oder der Vorausschau der Hausverwaltung angegeben sein.

Fehlt der Eintrag oder wurden in der Zwischenzeit größere Sanierungsarbeiten durchgeführt, sollte der aktuelle Wert bei der Hausverwaltung angefragt und beim Verkauf angegeben werden.


Interne Verlinkungen – Service & Beratung

Wenn Sie Ihre Wohnung in Wien verkaufen möchten und professionelle Unterstützung wünschen:
Wohnung verkaufen mit Brehm Immobilien

Für Informationen und Beratung rund um den Wohnungskauf:
Beratung Immobilienkauf

Laden Sie sich den Text Checkliste Wohnungskauf & Wohnungsverkauf – Tipps & Unterlagen als PDF runter: checkliste-wohnungskauf-wohnungsverkauf-brehm-immobilien