Elektrobefund, Österreich-Elektroattest
Was ist ein Elektrobefund?
Ein Elektrobefund ist ein von einem befugten Elektrotechniker ausgestellter Bericht, der den Zustand einer elektrischen Anlage dokumentiert. Bei der Vermietung einer Wohnung muss im E-Befund bestätigt werden, dass die elektrische Anlage der Wohnung überprüft wurde und sie sich in einem technisch ordnungsgemäßen Zustand befindet. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Bedeutung der Elektrobefund für Immobilien, insbesondere für Wohnungen hat.
Welche Informationen enthält der Elektrobefund?
- Der Befund dokumentiert die Überprüfung der elektrischen Anlage auf Sicherheit und Funktionalität.
- Die Feststellung von Mängeln der elektrischen Anlage und deren Dokumentation.
- Empfehlung zur Behebung von Mängeln.
- Der Befund stellt sicher, dass die elektrische Anlage die geltenden Normen und Vorschriften einhält, insbesondere die Anforderungen und Sicherheitsstandards der österreichischen Norm ÖVE/ÖNORM E8001-1.
Ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter einer Wohnung einen Elektrobefund vorzulegen?
Gibt es gesetzliche Vorgaben?
Ja, seit dem 13.07.2010 sind Vermieter einer Wohnung gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des Elektrogesetzes 1992 (ETG 1992) entspricht. Die Elektrotechnikverordnung konkretisiert die Vorgaben des ETG und verweist auf die Einhaltung der technischen Normen, insbesondere der ÖVE/ÖNORM 8001-1.
Liegt hierüber keine geeignete Dokumentation vor, so kann die Mieterin bzw. der Mieter der Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage diesen Anforderungen entspricht.
Haben Sie gewusst, dass…
Immobilienmakler Brehm und sein Team Vermietern und Verkäufern anbietet, Ihre Wohnung kostengünstig und zeitnah in vermietbaren bzw. verkaufbaren Zustand zu bringen? Wir kümmern uns auf Wunsch des Vermieters auch um die Einholung eines Elektrobefundes um 360€ (brutto). Ein gültiger Elektrobefund beugt eventuellen Haftungen im Schadenfall vor.
Wenn Sie zusätzlich Ihre Wohnung in Wien vermieten möchten, unterstützt Sie unser Team umfassend.
Oder planen Sie Ihre Wohnung in Wien zu verkaufen? Wir beraten Sie umfassend.
Wann ist ein Elektrobefund erforderlich?
In folgenden Fällen ist ein E-Befund erforderlich:
- Erstvermietung: Immer dann, wenn die Wohnung zum ersten Mal vermietet wird.
- Vermietung nach Umbau oder Sanierung: Immer dann, wenn die elektrische Anlage verändert wird.
- Regelmäßige Überprüfung: Auch ohne Veränderung muss die elektrische Anlage bei einer Wohnung alle 10 Jahre überprüft werden.
Wie erkenne ich, dass die Elektroanlage für die Vermietung jedenfalls modernisiert gehört?
In einer Wohnung, die vermietet werden soll, muss mindestens ein Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter) mit 30 mA Nennfehlerstrom installiert sein, wenn die Steckdosenstromkreise keinen zusätzlichen Schutz haben. Unabhängig davon, ob die Elektroanlage alt oder neu ist, muss dieser Schutzschalter vorhanden sein.
Praxistest für Vermieter (ersetzt aber keinen gültigen E-Befund!)
Prüfung des Sicherungskastens der Wohnung
- Der Elektriker schaut in den Verteilerkasten der Wohnung und überprüft, ob bereits ein FI-Schutzschalter (30 mA) vorhanden ist.
- Falls ein FI-Schutzschalter vorhanden ist, muss er funktionstüchtig sein (Test über Prüftaste).
Falls kein FI-Schutzschalter oder nur einer mit höherem Nennfehlerstrom vorhanden ist
- Wenn es keinen FI-Schalter gibt oder nur ein veraltetes Modell mit höherem Nennfehlerstrom (z. B. 100 mA), muss für die Wohnungsvermietung der Elektriker jedenfalls her und die Anlage modernisieren.
Was kostet ein Elektrobefund in Österreich?
- Die Kosten für den Elektrobefund belaufen sich für eine Wohnung im Regelfall auf etwa 300-450 € brutto (Stand 2025). Zusatzkosten kommen hinzu, wenn das Elektrounternehmen zusätzliche Leistungen erbringen muss, damit ein gültiger E-Befund ausgestellt werden kann.
- Unser Team hilft Ihnen nicht nur beim Elektrobefund, sondern auch bei allen Schritten, um Ihre Wohnung in Wien zu vermieten
Muss der Vermieter die Kosten des E-Befundes tragen?
Ja, weil die Vorlageverpflichtung den Vermieter trifft.
Kann der Vermieter die Kosten einer E-Befund-Erstellung dem ausziehenden Mieter verrechnen?
Hierzu gibt es noch keine Rechtsprechung. Bei gewerblichen Vermietern wäre die Überwälzung der Kosten auf den Mieter ein Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz. Aber auch bei privaten Vermietern ist davon auszugehen, dass die öffentlich-rechtliche Pflicht der Vorlage des Elektrobefundes vertraglich nicht übertragbar ist.
Wie lange ist ein Elektrobefund gültig?
Die ÖVE/ÖNORM E8001-1 empfiehlt eine Überprüfung der elektrischen Anlage in privaten Wohnungen alle 10 Jahre.
Ein 5 Jahre Intervall gilt für gewerbliche Anlage, die höheren Beanspruchungen ausgesetzt sind.
Fehlender Elektrobefund und Mietzinsminderung
Hierzu gibt es ein Urteil vom OGH 4 Ob 83/19p vom 5.7.2019. Darin hat der oberste Gerichtshof festgestellt:
„Dass eine elektrische Anlage nicht den Vorschriften der Elektrotechnikverordnung (ETV) 2002 entspricht, ist für sich alleine noch nicht geeignet, eine Unbrauchbarkeit der Wohnung zu bewirken. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 7a ETV ist aber eine potenzielle Gefährlichkeit der Anlage zu vermuten, was der Vermieter widerlegen kann. Misslingt dieser Gegenbeweis, kann eine Mietzinsminderung berechtigt sein.“
E-Befund und Versicherung
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, einen E-Befund für den Versicherungsschutz vorzulegen. Die Versicherung kann aber die Schadensregulierung verweigern oder Regressansprüche geltend machen, wenn es zum Schaden kommt und kein Nachweis der Überprüfung der Anlage vorgelegt werden kann. Zur Sicherstellung des Versicherungsschutzes ist ein gültiger E-Befund also ratsam.
Elektrobefund Einfamilienhaus
Anders sieht die Rechtslage bei der Vermietung von Einfamilienhäusern aus. Einfamilienhäuser fallen in Österreich nicht unter das Mietrechtsgesetz, sondern unterliegen dem Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch. Hier besteht für Vermieter keine Pflicht, dem Mieter einen Elektrobefund vorzulegen. Es ist jedoch aus Sicherheits- und Haftungsgründen ratsam, die Elektroinstallationen des Einfamilienhauses vor der Vermietung überprüfen zu lassen und in weiterer Folge dem Mieter einen gültigen Elektrobefund vorzulegen.
Ist ein Elektrobefund beim Verkauf von Immobilien Pflicht?
Nein. Es gibt in Österreich derzeit keine gesetzliche Verpflichtung der Vorlage eines Elektrobefunds beim Verkauf von einer Wohnung oder beim Verkauf von einem Haus. Nur die Vorlage eines Energieausweises ist Pflicht beim Verkauf oder bei Vermietung einer Immobilie.
Ist ein gültiger Elektrobefund beim Verkauf einer Wohnung vorteilhaft?
Ein gültiger E-Befund kann beim Wohnung verkaufen in Wien durchaus von Vorteil sein, insbesondere wenn die Wohnung sich in einem guten Zustand präsentiert und für potenzielle Käufer einzugsbereit erscheint. Ist die Wohnung sanierungsbedürftig, etwa wenn noch alte Schraubsicherungen vorhanden sind, wird den Käufern klar sein, dass eine Modernisierung der Elektroinstallation notwendig ist.
Hier macht es keinen Sinn eine Überprüfung der Elektroanlagen zu beauftragen.
Wohnungsverkauf ohne gültigen Elektrobefund?
Der Verkäufer kann auch ein Haftungsrisiko haben, wenn die Elektroinstallationen nicht den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen und dies nicht offengelegt wird. Besonders problematisch wird es, wenn der Verkäufer von schwerwiegenden Mängeln der elektrischen Anlage weiß und diese nicht offenlegt bzw. bewusst verschweigt. Beim Verkauf von Immobilien ist Transparenz die beste Strategie, um möglichst keine Haftungen einzugehen.
Elektrobefund und Sorglospaket von Immobilienmakler Brehm
Wenn wir mit der Vermittlung einer Immobilie beauftragt sind, informieren wir private Vermieter über die Pflicht der Vorlage eines Elektrobefundes an den Mieter. Insbesondere dann, wenn eine veraltete Elektroanlage augenscheinlich ist. Der Vermieter entscheidet selbst, ob er einen Elektrobefund ausstellen lassen will. Neben der sicheren Erstellung eines Elektrobefundes bieten wir auch ein umfassendes Vermietungspaket für Wohnungen in Wien an – inklusive Mietersuche, Vertragsabwicklung und Wohnungsübergabe.
Elektroattest
In Österreich wird neben dem Begriff Elektrobefund auch der Begriff Elektroattest synonym verwendet. Es gibt jedoch einen Unterschied.
Das Elektroattest ist eine spezifische Prüfung für einzelne Geräte oder Installationen. Ein Elektroattest wird für Maschinen oder elektrische Betriebsmittel erstellt.
Also während der Elektrobefund zum Nachweis der Sicherheit der ganzen Elektroanlage dient, ist der Elektroattest als Nachweis einzelner elektrischer Geräte oder Installationen vorgesehen. Ein Elektroattest wird für einfachere Nachweise verwendet und ist weniger umfangreich als ein Elektrobefund.
Wer darf einen E-Befund erstellen?
Den E-Befund kann nur ein konzessioniertes Elektrounternehmen ausstellen.
Gibt es eine Prüfpickerl, ein Wartungspickerl oder Servicepickerl?
Während Installateure nach der Thermenwartung im Regelfall ein Wartungspickerl, Servicepickerl oder ein Pickerl mit „Nächste Wartung fällig: [Datum]“ anbringen, gibt es bei der Überprüfung der Elektroinstallationen von einer Wohnung einen schriftlichen Elektrobefund.
Bei Elektroattesten einzelner Geräte oder Maschinen für den gewerblichen Bereich gibt hingegen sehr wohl ein Prüfpickerl.
Links:
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/fehlender-elektrobefund-und-mietzinsminderung/
https://www.elektroinnung-wien.at/
Downloads:
Elektrobefund Muster PDF
OGH Fehlender Elektrobefund und-Mietzinsminderung
Elektrotechnikgesetz ETG 1992, Fassung vom 16.02.2025
Immobiliensteuer beim Verkauf
Immobilienmarkt Wien post-Corona
Immobilienmarkt Wien post-Corona: Rückblick und aktuelle Trends
Wiener Immobilienmarkt nach Corona
Die Corona-Pandemie prägte den Wiener Immobilienmarkt nachhaltig. Während der Lockdowns 2020–2021 kam es zu Stagnationen, doch die Nachfrage erholte sich schnell. Heute, im Jahr 2025, beeinflussen gestiegene Zinsen, veränderte Wohnbedürfnisse und Nachhaltigkeit den Markt. Dieser Beitrag blickt auf die Corona-Zeit zurück und analysiert aktuelle Entwicklungen.
Rückblick: Der Immobilienmarkt während Corona
Der Markt zeigte Resilienz, da viele ihr Kapital in Immobilien anlegten, um es vor Inflation zu schützen.
Post-Corona: Wie entwickelt sich der Markt?
Der Wiener Immobilienmarkt hat sich nach den herausfordernden Jahren rund um Corona spürbar verändert. Während in der Pandemie vor allem Sicherheit und stabile Werte im Vordergrund standen, zeigt sich heute ein differenzierteres Bild: Die Nachfrage bleibt in guten Lagen hoch, doch steigende Zinsen und Baukosten führen zu einer Beruhigung des Marktes. Käufer achten stärker auf Qualität, Energieeffizienz und langfristige Wertbeständigkeit. Insgesamt präsentiert sich der Immobilienmarkt in Wien weiterhin robust – mit neuen Chancen für alle, die den richtigen Zeitpunkt erkennen.
➡️ Mehr zum Immobilienverkauf in Wien
Immobilien bewerten online – Wie verlässlich sind Online-Schätzungen?
Wäre es nicht praktisch, die eigene Immobilie online bewerten oder Immobilie online schätzen lassen zu können – kostenlos, schnell und bequem?
Die Digitalisierung hat auch die Immobilienbranche verändert. Immer mehr Plattformen bieten Online-Immobilienbewertungen an, die innerhalb weniger Minuten den vermeintlichen Marktwert einer Immobilie ausgeben. Doch wie zuverlässig sind diese Bewertungen wirklich – und worauf sollte man achten?
Wie funktioniert eine Online-Immobilienbewertung?
Der Nutzer gibt bei einem der zahlreichen Online-Immobilienbewertungen Anbietern einige Grunddaten seiner Immobilie ein – etwa Lage, Wohnfläche, Baujahr und Objektart – und erhält – nachdem er dem Anbieter seine Kontaktdaten bekannt gegeben hat – 3 geschätzte Immobilienwerte. Einen unteren Wert, einen Mittelwert und einen oberen Wert.
Diese Online-Bewertung kann für eine erste Orientierung durchaus hilfreich sein. Sie ersetzt jedoch keine fundierte Immobilienbewertung durch einen Experten, denn sie berücksichtigt nur oberflächliche Merkmale. Eine professionelle Bewertung hingegen analysiert zusätzlich Zustand, Ausstattung, Mikrolage und viele weitere Faktoren.
Warum kostenlose Online-Bewertungen oft unrealistisch sind
Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum es so viele „kostenlose“ Bewertungsportale gibt? Der Hauptgrund liegt nicht im Servicegedanken, sondern im Marketing:
Die Anbieter wollen an Ihre Kontaktdaten gelangen, um Ihnen später Dienstleistungen – meist die Vermittlung Ihrer Immobilie – anzubieten.
Zudem zeigen viele Tools bewusst überhöhte Immobilienwerte, um Eigentümern ein gutes Gefühl zu vermitteln. Ein hoher Wert klingt attraktiv und kann dazu führen, dass Sie dem Anbieter Vertrauen schenken und ihm den Verkaufsauftrag erteilen.
Doch Vorsicht: Ein zu hoher Angebotspreis ist beim tatsächlichen Verkauf kontraproduktiv. Er verlängert die Vermarktungsdauer, schreckt Käufer ab und führt am Ende überwiegend zu Preisnachlässen – oft unter dem realistischen Marktwert.
Der große Online-Bewertungstest von Brehm Immobilien
Brehm Immobilien hat fünf unterschiedliche, als „kostenlos“ beworbene Online-Immobilienbewertungen anonym getestet.
Als Testobjekt diente eine tatsächlich durch Brehm Immobilien vermittelte 4-Zimmer-Wohnung in 1190 Wien mit 130 m², die im Jahr 2024 um 660.000 Euro verkauft wurde. Die Wohnung war ein typisches Objekt ohne besondere Ausstattungsmerkmale.
Immobilie bewerten online – Wohnung Wien Test
Ergebnis der Online-Schätzungen
Die getesteten Tools lieferten jeweils drei Werte: einen unteren, einen mittleren und einen oberen. Die Spannbreite war enorm – von 35 % bis zu 263 %Unterschied zwischen dem niedrigsten und höchsten Wert!
Immobilien Online Bewertung – Test Ergebnisse
Die meisten Tools fragten nur wenige Grundmerkmale ab. Vor der Anzeige der Ergebnisse mussten immer Kontaktdaten angegeben werden – ein klares Indiz, dass die Bewertung in erster Linie der Leadgenerierung dient.
Das Fazit: Die Resultate der getesteten Online-Bewertungen waren stark unterschiedlich und für ernsthafte Verkaufsentscheidungen unbrauchbar.
Welche Faktoren Online-Tools nicht berücksichtigen
Die meisten Online-Bewertungsrechner berücksichtigen nur einfache Basisdaten wie Wohnfläche, Baujahr und Postleitzahl. Doch für eine realistische Immobilienbewertung spielen viele weitere Details eine Rolle, die in Online-Tools nicht oder nur unzureichend erfasst werden.
Bei Wohnungen und Häusern:
Bei Grundstücken:
Wenn all diese Faktoren fehlen, liefert eine Online-Immobilienbewertung zwangsläufig ungenaue oder irreführende Ergebnisse. Sie kann höchstens als Orientierungshilfe dienen – nicht als Entscheidungsgrundlage.
Immobilienbewertung durch Experten – realistisch und nachvollziehbar
Wenn Sie Ihre Immobilie bewerten lassen möchten, liefert nur eine fachkundige Immobilienbewertung verlässliche Ergebnisse.
Brehm Immobilien bietet:
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Immobilienkauf – unabhängige Beratung vom Experten
Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten und wissen wollen, ob der angebotene Kaufpreis realistisch ist oder ob sich versteckte Mängel verbergen, unterstützt Sie Brehm Immobilien mit einer unabhängigen Kaufberatung.
Sie erhalten:
Mehr Informationen:
Immobilienberatung & Consulting Wien – Kaufberatung
Fazit: Immobilie realistisch bewerten lassen – mit Expertenhilfe
Der Test zeigt: Online-Immobilienbewertungen schwanken stark. Bei der getesteten Wohnung lagen die Werte zwischen 428.000 € und 1.203.000 € – eine Differenz von über 280 %.
Wie soll ein Eigentümer bei solchen Unterschieden wissen, welcher Wert realistisch ist? Wenn Sie Ihre Immobilie bewerten lassen möchten, führt kein Weg an einer fachkundigen Immobilienbewertung durch Experten vorbei.
FAQ: Häufige Fragen zur Online-Immobilienbewertung
Wie zuverlässig ist eine Online-Immobilienbewertung?
Online-Bewertungen können eine erste Orientierung geben, ersetzen aber keine professionelle Analyse.
Wann lohnt sich eine Online-Bewertung?
Wenn Sie einen groben Richtwert wünschen – für eine Verkaufsentscheidung ist sie ungeeignet.
Was kostet eine professionelle Bewertung?
Brehm Immobilien bietet faire und nachvollziehbare Modelle, abhängig von Objektart und Umfang.
Elektrobefund – Elektroattest – E-Befund
Elektrobefund, Österreich-Elektroattest
Was ist ein Elektrobefund?
Ein Elektrobefund ist ein von einem befugten Elektrotechniker ausgestellter Bericht, der den Zustand einer elektrischen Anlage dokumentiert. Bei der Vermietung einer Wohnung muss im E-Befund bestätigt werden, dass die elektrische Anlage der Wohnung überprüft wurde und sie sich in einem technisch ordnungsgemäßen Zustand befindet. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Bedeutung der Elektrobefund für Immobilien, insbesondere für Wohnungen hat.
Welche Informationen enthält der Elektrobefund?
Ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter einer Wohnung einen Elektrobefund vorzulegen?
Gibt es gesetzliche Vorgaben?
Ja, seit dem 13.07.2010 sind Vermieter einer Wohnung gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des Elektrogesetzes 1992 (ETG 1992) entspricht. Die Elektrotechnikverordnung konkretisiert die Vorgaben des ETG und verweist auf die Einhaltung der technischen Normen, insbesondere der ÖVE/ÖNORM 8001-1.
Liegt hierüber keine geeignete Dokumentation vor, so kann die Mieterin bzw. der Mieter der Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage diesen Anforderungen entspricht.
Haben Sie gewusst, dass…
Immobilienmakler Brehm und sein Team Vermietern und Verkäufern anbietet, Ihre Wohnung kostengünstig und zeitnah in vermietbaren bzw. verkaufbaren Zustand zu bringen? Wir kümmern uns auf Wunsch des Vermieters auch um die Einholung eines Elektrobefundes um 360€ (brutto). Ein gültiger Elektrobefund beugt eventuellen Haftungen im Schadenfall vor.
Wenn Sie zusätzlich Ihre Wohnung in Wien vermieten möchten, unterstützt Sie unser Team umfassend.
Oder planen Sie Ihre Wohnung in Wien zu verkaufen? Wir beraten Sie umfassend.
Wann ist ein Elektrobefund erforderlich?
In folgenden Fällen ist ein E-Befund erforderlich:
Wie erkenne ich, dass die Elektroanlage für die Vermietung jedenfalls modernisiert gehört?
In einer Wohnung, die vermietet werden soll, muss mindestens ein Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter) mit 30 mA Nennfehlerstrom installiert sein, wenn die Steckdosenstromkreise keinen zusätzlichen Schutz haben. Unabhängig davon, ob die Elektroanlage alt oder neu ist, muss dieser Schutzschalter vorhanden sein.
Praxistest für Vermieter (ersetzt aber keinen gültigen E-Befund!)
Prüfung des Sicherungskastens der Wohnung
Falls kein FI-Schutzschalter oder nur einer mit höherem Nennfehlerstrom vorhanden ist
Was kostet ein Elektrobefund in Österreich?
Muss der Vermieter die Kosten des E-Befundes tragen?
Ja, weil die Vorlageverpflichtung den Vermieter trifft.
Kann der Vermieter die Kosten einer E-Befund-Erstellung dem ausziehenden Mieter verrechnen?
Hierzu gibt es noch keine Rechtsprechung. Bei gewerblichen Vermietern wäre die Überwälzung der Kosten auf den Mieter ein Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz. Aber auch bei privaten Vermietern ist davon auszugehen, dass die öffentlich-rechtliche Pflicht der Vorlage des Elektrobefundes vertraglich nicht übertragbar ist.
Wie lange ist ein Elektrobefund gültig?
Die ÖVE/ÖNORM E8001-1 empfiehlt eine Überprüfung der elektrischen Anlage in privaten Wohnungen alle 10 Jahre.
Ein 5 Jahre Intervall gilt für gewerbliche Anlage, die höheren Beanspruchungen ausgesetzt sind.
Fehlender Elektrobefund und Mietzinsminderung
Hierzu gibt es ein Urteil vom OGH 4 Ob 83/19p vom 5.7.2019. Darin hat der oberste Gerichtshof festgestellt:
„Dass eine elektrische Anlage nicht den Vorschriften der Elektrotechnikverordnung (ETV) 2002 entspricht, ist für sich alleine noch nicht geeignet, eine Unbrauchbarkeit der Wohnung zu bewirken. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 7a ETV ist aber eine potenzielle Gefährlichkeit der Anlage zu vermuten, was der Vermieter widerlegen kann. Misslingt dieser Gegenbeweis, kann eine Mietzinsminderung berechtigt sein.“
E-Befund und Versicherung
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, einen E-Befund für den Versicherungsschutz vorzulegen. Die Versicherung kann aber die Schadensregulierung verweigern oder Regressansprüche geltend machen, wenn es zum Schaden kommt und kein Nachweis der Überprüfung der Anlage vorgelegt werden kann. Zur Sicherstellung des Versicherungsschutzes ist ein gültiger E-Befund also ratsam.
Elektrobefund Einfamilienhaus
Anders sieht die Rechtslage bei der Vermietung von Einfamilienhäusern aus. Einfamilienhäuser fallen in Österreich nicht unter das Mietrechtsgesetz, sondern unterliegen dem Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch. Hier besteht für Vermieter keine Pflicht, dem Mieter einen Elektrobefund vorzulegen. Es ist jedoch aus Sicherheits- und Haftungsgründen ratsam, die Elektroinstallationen des Einfamilienhauses vor der Vermietung überprüfen zu lassen und in weiterer Folge dem Mieter einen gültigen Elektrobefund vorzulegen.
Ist ein Elektrobefund beim Verkauf von Immobilien Pflicht?
Nein. Es gibt in Österreich derzeit keine gesetzliche Verpflichtung der Vorlage eines Elektrobefunds beim Verkauf von einer Wohnung oder beim Verkauf von einem Haus. Nur die Vorlage eines Energieausweises ist Pflicht beim Verkauf oder bei Vermietung einer Immobilie.
Ist ein gültiger Elektrobefund beim Verkauf einer Wohnung vorteilhaft?
Ein gültiger E-Befund kann beim Wohnung verkaufen in Wien durchaus von Vorteil sein, insbesondere wenn die Wohnung sich in einem guten Zustand präsentiert und für potenzielle Käufer einzugsbereit erscheint. Ist die Wohnung sanierungsbedürftig, etwa wenn noch alte Schraubsicherungen vorhanden sind, wird den Käufern klar sein, dass eine Modernisierung der Elektroinstallation notwendig ist.
veraltete Elektroinstallation – kein E-Befund für Verkauf
Hier macht es keinen Sinn eine Überprüfung der Elektroanlagen zu beauftragen.
Wohnungsverkauf ohne gültigen Elektrobefund?
Der Verkäufer kann auch ein Haftungsrisiko haben, wenn die Elektroinstallationen nicht den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen und dies nicht offengelegt wird. Besonders problematisch wird es, wenn der Verkäufer von schwerwiegenden Mängeln der elektrischen Anlage weiß und diese nicht offenlegt bzw. bewusst verschweigt. Beim Verkauf von Immobilien ist Transparenz die beste Strategie, um möglichst keine Haftungen einzugehen.
Elektrobefund und Sorglospaket von Immobilienmakler Brehm
Wenn wir mit der Vermittlung einer Immobilie beauftragt sind, informieren wir private Vermieter über die Pflicht der Vorlage eines Elektrobefundes an den Mieter. Insbesondere dann, wenn eine veraltete Elektroanlage augenscheinlich ist. Der Vermieter entscheidet selbst, ob er einen Elektrobefund ausstellen lassen will. Neben der sicheren Erstellung eines Elektrobefundes bieten wir auch ein umfassendes Vermietungspaket für Wohnungen in Wien an – inklusive Mietersuche, Vertragsabwicklung und Wohnungsübergabe.
Elektroattest
In Österreich wird neben dem Begriff Elektrobefund auch der Begriff Elektroattest synonym verwendet. Es gibt jedoch einen Unterschied.
Das Elektroattest ist eine spezifische Prüfung für einzelne Geräte oder Installationen. Ein Elektroattest wird für Maschinen oder elektrische Betriebsmittel erstellt.
Also während der Elektrobefund zum Nachweis der Sicherheit der ganzen Elektroanlage dient, ist der Elektroattest als Nachweis einzelner elektrischer Geräte oder Installationen vorgesehen. Ein Elektroattest wird für einfachere Nachweise verwendet und ist weniger umfangreich als ein Elektrobefund.
Wer darf einen E-Befund erstellen?
Den E-Befund kann nur ein konzessioniertes Elektrounternehmen ausstellen.
Gibt es eine Prüfpickerl, ein Wartungspickerl oder Servicepickerl?
Während Installateure nach der Thermenwartung im Regelfall ein Wartungspickerl, Servicepickerl oder ein Pickerl mit „Nächste Wartung fällig: [Datum]“ anbringen, gibt es bei der Überprüfung der Elektroinstallationen von einer Wohnung einen schriftlichen Elektrobefund.
Bei Elektroattesten einzelner Geräte oder Maschinen für den gewerblichen Bereich gibt hingegen sehr wohl ein Prüfpickerl.
Links:
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/fehlender-elektrobefund-und-mietzinsminderung/
https://www.elektroinnung-wien.at/
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OGH Fehlender Elektrobefund und-Mietzinsminderung
Elektrotechnikgesetz ETG 1992, Fassung vom 16.02.2025
Mietanbot und Mietanbot Rücktritt
Der Wiener Mietwohnungsmarkt 2025 ist angespannt und wird es aufgrund der geringen Neubautätigkeit auch noch längere Zeit bleiben. Die Nachfrage nach Mietwohnungen ist sehr hoch und das Angebot ist sehr klein. Mieter und Vermieter stehen vor neuen Herausforderungen, die es zu meistern gilt.
Wenn das Mietanbot richtig angewendet wird, ist es ein sehr hilfreiches Werkzeug bei der Vermietung von Immobilien.
Im folgenden Artikel werden folgende Punkte abgehandelt:
Was ist ein Mietanbot?
Ein Mietanbot (oder Mietangebot) ist rechtlich nach §862 ein Versprechen (Antrag) auf Abschluss eines Mietvertrages und kann innerhalb der vom Antragsteller bestimmten Frist angenommen werden. Vor Ablauf der Antragsfrist kann der Antrag nicht zurückgenommen werden. Das Mietanbot enthält den Überblick über die zu mietende Wohnung und in der Regel alle wesentlichen Bedingungen für den Abschluss eines Mietvertrages. Eine genaue Vorgabe über das Design und den Umfang gibt es nicht. Im Mietanbot sollten die wichtigsten Merkmale für die Anmietung angeführt sein, wie:
Mietanbot – Vorlage
Funktion und die richtige Anwendung des Mietanbots
Ein Mietanbot wird zuerst vom Mieter ausgefüllt und unterschrieben und an den Makler oder direkt an den Vermieter gesendet. Mit dieser Angebotslegung erklärt sich der Mieter bereit, die Wohnung zu mieten.
Das Angebot ist also einseitig verbindlich.
Im nächsten Schritt prüft der Vermieter die übermittelten Bonitätsunterlagen. Manchmal kann der Vermieter sich auch aus mehreren Kandidaten den passendsten auszuwählen. Wenn in weiterer Folge die Vermieterseite das Mietanbot gegenzeichnet, kommt ein Vertrag zustande. (ABGB §§861 Abschließung des Vertrages.).
Nun ist das Angebot auch für den Vermieter bindend und es ist der Weg zur Mietvertragsunterzeichnung geebnet.
Was passiert, wenn ich mehrere Mietanbote abgegeben habe und diese angenommen werden?
In der Praxis ist es oftmals der Fall, dass Wohnungssuchende sich gleichzeitig für mehrere Wohnungen bewerben, um bei einer Ablehnung noch eine Alternativwohnung parat zu haben. Wenn man jedoch den Zuschlag für mehrere Wohnungen erhält, kann das zu Problemen führen, da man vertraglich bereits gebunden ist.
Fristen und Rücktritt vom Mietanbot:
Ein Mietanbot ist, solange kein Zeitpunkt auf dem Mietanbot festgelegt wurde, für eine angemessene Zeit gültig (das sind ca. 14 Tage).
Rücktritt vom Mietanbot und Schadenersatz
Als Konsument haben Sie nur eine rechtlich gesicherte konsequenzlose Möglichkeit vom Mietanbot zurückzutreten. Diese Rücktrittsmöglichkeit ist im §30a Konsumentenschutzgesetz geregelt. Es müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein, damit Sie kostenlos vom Mietanbot zurücktreten können:
Ist eine der Voraussetzungen nicht gegeben, kann der Rücktritt zu Konsequenzen führen.
Kann beim Rücktritt vom Mietanbot auf Schadenersatz geklagt werden?
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Ja, ein Rücktritt von einem Mietanbot kann unter bestimmten Umständen Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Dies hängt von der rechtlichen Situation und den konkreten Umständen des Falls ab. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können:
Sind alle diese Bedingungen erfüllt, können Sie schadenersatzpflichtig gegenüber dem Immobilienmakler und dem Vermieter werden.
Höhe der Ansprüche
Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem entstandenen Schaden und ist immer im individuellen Fall zu eruieren. Beispielhaft angeführt:
Konkreter Schaden: Etwa Kosten für Makler, Anzeigen oder die Mietausfälle.
Ersatz entgangener Gewinne: Der Vermieter kann den Betrag einfordern, den er durch die Nichtvermieten verliert.
Tipps für Mieter bei Abgabe von Mietanboten
Rücktritt vom Mietanbot: Unterstützung für Vermieter durch Brehm Immobilien
Die Vermietung einer Immobilie ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Als Vermieter freuen Sie sich, wenn Sie nach zahlreichen Wohnungsbesichtigungen endlich den „perfekten Mieter“ gefunden haben, der Ihnen ein verbindliches Mietanbot unterbreitet. Doch was passiert, wenn dieser Mieter kurz vor der Unterzeichnung des Mietvertrags oder kurz vor dem Einzug plötzlich abspringt? Genau in solchen Fällen zeigt sich, wie wichtig professionelle Unterstützung bei der Mietersuche ist.
Der Frust des Vermieters: Mehr Aufwand, Ärger und potenzieller Leerstand
Die Absage eines Mieters nach Abgabe eines Mietanbots ist für Vermieter nicht nur ärgerlich, sondern auch kostspielig. Häufig haben Sie als Vermieter bis zu diesem Zeitpunkt viel Aufwand betrieben, um einen geeigneten Mieter zu finden:
Wenn sich ein Mietinteressent dann kurzfristig anders entscheidet, stehen Sie wieder am Anfang – mit zusätzlichen Kosten, Ärger und womöglich einer längeren Leerstandszeit Ihrer Immobilie.
Warum springen Mieter ab?
Viele Mieter unterschätzen die Verbindlichkeit eines Mietanbots oder handeln leichtfertig.
Oft ändern sie ihre Meinung aufgrund von:
Das Problem liegt jedoch darin, dass dieser Rücktritt für den Mieter oft keine unmittelbaren Konsequenzen hat – für den Vermieter hingegen schon.
Die Lösung: Professionelle Unterstützung durch Brehm Immobilien
Als erfahrenes Maklerunternehmen hat Brehm Immobilien eine klare Strategie entwickelt, um Vermieter vor genau diesen Problemen zu schützen. Unser Fokus liegt darauf, Ihnen die Mietersuche so unkompliziert und sicher wie möglich zu machen.
Unsere Vermittlungsdienstleistung in der Vermietung zeichnet sich aus durch:
Bei uns wird die Abgabe eines Mietanbots von Mietinteressenten nicht leichtfertig gehandhabt. Mietinteressenten werden von uns darauf hingewiesen, dass ein Rücktritt vom Mietanbot Konsequenzen hat. Dies sorgt dafür, dass sich potenzielle Mieter vorab genau überlegen, ob sie die Wohnung wirklich mieten möchten. Ein Mietanbot bei Brehm Immobilien ist keine unverbindliche Absichtserklärung, sondern eine fundierte Entscheidung.
Um Vermieter zu schützen, sehen wir in unseren Mietanboten klare Regelungen vor: Sollte ein Mietinteressent nach Abgabe eines verbindlichen Mietanbots zurücktreten, entstehen für den Anbosteller Kosten. Dies dient einerseits dem Schutz des Vermieters und andererseits wird sichergestellt, dass Mietinteressenten mit Ernsthaftigkeit an die Sache herangehen. Rücktritte sind dadurch eine absolute Ausnahme.
Durch unsere professionelle Vorgehensweise minimieren wir das Risiko, dass Vermieter wieder von vorn anfangen müssen. Dies reduziert Leerstandszeiten erheblich und stellt sicher, dass Ihre Immobilie schnell und zuverlässig vermietet wird.
Wir übernehmen den gesamten Prozess der Mietersuche: von der professionellen Vermarktung über Besichtigungen bis hin zur Bonitätsprüfung der Interessenten, der Vertragsabwicklung und Wohnungsübergabe. So können Sie sich entspannt zurücklehnen, während wir für Sie die passenden Mieter finden.
Ihr Vorteil: Mit Brehm Immobilien auf der sicheren Seite
Setzen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz und lassen Sie uns die Mietersuche für Sie übernehmen. Mit Brehm Immobilien an Ihrer Seite vermeiden Sie Rücktritte vom Mietanbot und sparen wertvolle Zeit und Nerven. Mit Brehm Immobilien haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Mietprozess reibungslos und professionell abläuft.
MIETANBOT VORLAGE als PDF (zum Runterladen)
Link: https://www.jusline.at/gesetz/kschg/paragraf/30a