Sofern Sie eine altersgerechte Adaptierung in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus planen, kann unter Einhaltung diverser Voraussetzungen eine Badsanierungsförderung oder ein Handwerkerbonus beantragt werden.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Bad in Wien kostengünstig zu sanieren und gleichzeitig von den verfügbaren Förderungen zu profitieren!
ALTERSGERECHTE ADAPTIERUNG
Diese Badsanierungsförderung ist für alle Mieter*innen und Eigentümer*innen über 60 Jahre, die von der Stadt Wien die vorgegebene Einkommensgrenze – bei 1 Personenhaushalt 41.140€, bei 2 Personenhaushalt 61.310€ jährlich – nicht überschreiten, deren Hauptwohnsitz in der zu sanierende Wohnung ist und die Umbaukosten mehr als 3.000€ pro Wohnung oder Haus betragen. Zusätzlich ist ein verpflichtendes kostenloses Beratungsgespräch beim Infopoint der Stadt Wien durchzuführen.
Der Umbau muss auf den neuesten Stand der Technik angepasst sein und dem Inhalt der ÖNORM B 1600 für barrierefreies Bauen entsprechen.
Seitens der Stadt Wien beträgt der Zuschuss 35% der förderbaren Kosten und ist mit bis zu 4.200€ festgesetzt. *Stand 12.2024, Aktion der Stadt Wien gültig bis 31.12.2025.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/umbau-altersgerecht.html
BEHINDERTENGERECHTER UMBAU
Die Stadt Wien unterstützt den Umbau von Wohnungen und Eigenheimen für Personen mit besonderen Bedürfnissen mit einer Förderung. Diese umfasst maximal 75% der förderbaren angemessenen Gesamtbaukosten in der Höhe von 15.000€. Sofern im Zuge der Wohnungssanierung die Ausstattungskategorie D oder C auf A angehoben wird, werden bis zu 800€ pro m²-Wohnnutzfläche gefördert.
Bestimmte Voraussetzungen des Antragsstellers, wie der Nachweis des Hauptwohnsitzes, der Pflegestufe, die Nutzfläche des Eigenheims und die Ausführung eines altersgerechten und barrierefreien Umbaus gemäß ÖNORM B müssen eingehalten werden. *gültig ab 01.03.2024 – unbegrenzt
HANDWERKERBONUS
Sofern Sie bei Ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten, sowie Schaffungen oder Erweiterungen von Bädern in der von Ihnen genutzten Wohnung oder dem Haus durchführen, kann mittels dem Handwerkerbonus eine Förderung der Arbeitsleistung in Anspruch genommen werden. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft erfüllt werden und die vorgegebene Beantragungsfrist eingehalten werden.
Gefördert werden 20% der förderbaren Kosten von maximal 7.500€, die im Kalenderjahr 2025 die maximale Förderhöhe von 1.500€ nicht überschreiten. *Stand 12.2024
Ein Förderantrag darf maximal einmal pro Jahr und Person gestellt werden. Sofern bei einer Rechnungslegung die maximal förderbaren Kosten überschritten werden, so kann für den Differenzbetrag eine weitere öffentliche Förderung in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://handwerkerbonus.gv.at/
ERSTMALIGER EINBAU VON SANITÄRINSTALLATIONEN IN WOHNUNGEN
Mieter und/oder Eigentümer einer Wohnung können bei der Stadt Wien eine Förderung für den erstmaligen Einbau von WCs und/oder Badezimmern bzw. einer Badenische in Verbindung mit der Umstellung des Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Energiesystem beantragen. Bestimmte Voraussetzungen, wie unter anderem die Meldung des Hauptwohnsitzes bei der zu sanierende Wohnung des Antragsstellers und mehr, müssen eingehalten werden.
Gefördert werden 200€ pro m²-Wohnnutzfläche in einem Ausmaß von maximal 35% der nachgewiesenen angemessenen Kosten für den Umbau. *gültig ab 01.03.2024 – unbegrenzt