energieausweis wohnung wien

Energieausweis Wohnung – Energieausweispflicht

Energieausweis Wohnung Energieausweispflicht

Die Vorlage des Energieausweises ist Pflicht bei Wohnungsverkauf oder Wohnungsvermietung 

Der Energieausweis der Wohnung ist Pflicht bei Verkauf oder Vermietung – die Energieausweispflicht  Beim Verkauf einer Wohnung hat der Verkäufer dem Käufer einen Energieausweis der Wohnung vorzulegen und auszuhändigen. Auch der Vermieter einer Eigentumswohnung ist verpflichtet dem Mieter einen Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen. Die Energieausweispflicht ist im Energieausweisvorlagesetz vorgeschrieben. Haben Sie gewusst, dass Vermieter seit 2010 verpflichtet sind, dem Mieter auch einen Elektrobefund (E-Befund) vorzulegen?

Wenn Sie Ihre Immobilie in Wien professionell verkaufen oder vermieten wollen, kümmern wir uns um alle erforderlichen Punkte, damit Sie auch keine Gesetzesübertretungen begehen und sich einem unnötigen Haftungsrisiko aussetzen. Neben der klassischen Immobilienvermittlungsleistung bieten wir unseren Kunden auch an, Ihre Immobilie zeitnah und preiswert in einen präsentierfähigen Zustand zu bringen. Danach vermarkten wir Ihre Immobilie professionell und finden Ihnen schnell einen Käufer oder bonitätsstarken Mieter.

Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen oder Ihre Wohnung vermieten wollen und einen vertrauenswürdigen, seriösen und kompetenten Immobilienmakler in Wien suchen, freut sich Immobilienmakler und Baumeister DI Brehm über Ihre Anfrage.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an office@brehm.at oder rufen Sie einfach Herrn DI Brehm an 0664 / 544 58 78

Achtung: Im Gesetz ist auch geregelt, dass Sie bereits beim Bewerben Ihrer Wohnung in Anzeigen und Annoncen (z.B. Online Immobilienanzeigen, aber auch Printanzeigen in Zeitungen) verpflichtet sind, den Heizwärmebedarf HWB und den Gesamtenergieeffizienz Faktor fGEE des Gebäudes oder des Nutzungsobjektes anzugeben.

Die Verpflichtung zur Angabe des Heizwärmebedarfs HWB und der Gesamtenergieeffizienz betrifft sowohl Verkäufer oder Vermieter als auch den beauftragten Immobilienmakler.

Energieausweis Wohnung Kosten

Der Energieausweis einer Wohnung kostet bei einem günstigen Anbieter in Wien ca. 1 €/m² Wohnfläche und werden ab ca. 72 € (Stand 2020) angeboten. Bevor sie jetzt loslaufen und einen Energieausweis für Ihre Wohnung bei einem Energieausweisersteller beauftragen, gibt Ihnen Immobilienmakler Brehm noch einen wertvollen Tipp. Sie benötigen beim Vermieten oder beim Verkauf Ihrer Eigentumswohnung keinen Energieausweis, der speziell auf Ihre Wohnung ausgestellt ist. Im Energieausweisvorlagengesetz steht, dass die Energieausweispflicht die energietechnische Qualität des Gebäudes oder Nutzungsobjekts betrifft. Es reicht also, dass ein Energieausweis für das gesamte Haus vorliegt und nicht speziell für Ihre Wohnung. Und den Energieausweis der gesamten Wohnhausanlage bekommen Sie ohne zusätzliche Kosten von Ihrem Hausverwalter. Der Hausverwalter hat nämlich gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG §20 (3a)) dafür Sorge zu tragen, dass ein höchstens zehn Jahre alter Energieweis für das gesamte Gebäude vorhanden ist. Und der Verwalter hat den Wohnungseigentümern den Energieausweis auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Nur für den sehr seltenen Fall, dass sich die Mehrheit (mehr als 50%) der Wohnungseigentümer gegen die Erstellung eines Energieausweises ausgesprochen hat, ist der Verwalter nicht dazu verpflichtet einen Energieausweis erstellen zu lassen. Wenn Sie keinen Energieausweis erhalten, erstellen wir beim erteilten Vermittlungsauftrag zum Verkauf Ihrer Wohnung einen Energieausweis.

Holen Sie sich jetzt die Expertise von Immobilienmakler und Baumeister DI Brehm ein. Bereut hat das bisher noch keiner, wie Sie auch an unseren guten Bewertungen erkennen können.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an office@brehm.at oder rufen Sie einfach Herrn DI Brehm an 0664 / 544 58 78

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und vereinbaren mit Ihnen bei Bedarf gerne ein Beratungsgespräch in Ihrer Wohnung oder Einfamilienhaus!

Energieausweis lesen – Was bedeutet HWB und fGEE– Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienzfaktor

Vereinfacht ausgedrückt wird mit dem spezifische Heizwärmebedarf HWB die Qualität der Gebäudehülle beschrieben. Die Energiekennzahl wir in KWh/m² (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) angegeben.

In der OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik) Richtlinie 6 ist festgelegt, dass für die Energieeffizienzskala der spezifische Referenz- Heizwärmebedarf HWB (HWB Zusatz Ref, SK) auf das Standortklima bezogen heranzuziehen ist.

Der HWB mit dem Zusatz RK gibt an das er an einem fiktiven Standort – ohne Berücksichtigung der standortbezogenen Klimabedingungen – gerechnet wird. Daher kann man mit diesem Wert die thermische Qualität von Häusern am besten vergleichen.

Der HWB Wert mit dem Zusatz SK gibt vereinfacht ausgedrückt an, dass bei der Berechnung die Standortbezogenen Klimabedingungen berücksichtig wurden.

Der HWB mit dem Zusatz Ref steht für Referenz Lüftungsleitwert (entspricht Fensterlüftung) und berücksichtigt nicht mehr die Wärmegewinne aus Wärmerückgewinnung. (z.B. bei der Komfortlüftung).

Gesamtenergieeffizienzfaktor fGEE

Der Gesamtenergieeffizienzfaktor beschreibt die Effizienz des Gebäudes inklusive der haustechnischen Anlagen. Das Gebäude wird verglichen mit dem Gebäude gleicher Geometrie, das jedoch wärmetechnisch und haustechnisch nach den Anforderungen der OIB RL 6, Ausgabe 2007 ausgestattet ist. Je kleiner der Wert ist, desto effizienter bzw. besser ist das Gebäude. Beim Neubau ist der fGEE Wert keiner eins, beim Altbau größer eins.

Kontaktieren Sie uns wenn Sie Ihre Wohnung professionell verkaufen oder vermieten wollen.

 

Weiterführnde Links:

Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012

Energieausweis im Vertragsrecht

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