Hauptwohnsitzbefreiung – Immobilienertragsteuer – ImmoEst
Seit dem 01.04.2012 gilt die Immobilienertragsteuer. Ihr unterliegen sämtliche Veräußerungsgewinne (Differenz zwischen Anschaffungskosten und Veräußerungserlös) aus dem Verkauf von Immobilien. Allerdings besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, von dieser Steuer befreit zu werden. Die sogenannte Hauptwohnsitzbefreiung. Wie hoch ist die Immobilienertragsteuer? Einkünfte aus der Veräußerung von Immobilien unterliegen der Immobilienertragsteuer. Seit 2016 beträgt die ImmoEst […]