Wohnung vermieten oder verkaufen

Wohnung vermieten oder verkaufen

Wohnung vermieten oder verkaufen

Bei einem längerfristigen Ortswechsel – sei es eine Übersiedlung in eine andere Stadt oder in ein anderes Land – stellt sich die Frage, ob man die Eigentumswohnung vermieten, verkaufen oder leer stehen lassen soll. Bevor Sie einen Wohnungsverkauf ausschließen, informieren Sie sich zuerst über mögliche steuerliche Nachteile bei einem Verkauf nach ein paar Jahren in unserem Artikel Wohnungsverkauf-Steuer-Österreich.

Wenn Sie die Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus nicht verkaufen wollen und Ihre Ortsabwesenheit, sei es aus privaten oder beruflichen Gründen, länger als 3 Jahre dauern wird, ist eine Vermietung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses durchaus sinnvoll.

Vielleicht schreckt Sie der mit der Vermietung verbundene Aufwand ab. Die gute Nachricht ist, wir übernehmen für Vermieter sämtlich Arbeiten. Nach Auftragserteilung zur Immobilienvermittlung legen wir Ihnen einen preiswerten Kostenvoranschlag für alle Maßnahmen die es Bedarf und die Immobilie in einen präsentierfähigen Zustand zu bringen Zum Beispiel für folgende Tätigkeiten: Möbelübersiedlung, Möbelentsorgung, Haus bzw. Wohnung leerräumen, Reparaturen, Ausmalen, Vermarktung, Mietersuche)

Schreiben Sie uns eine E-Mail an office@brehm.at oder rufen Sie einfach Herrn DI Brehm an 0664 / 544 58 78

Oft denken Wohnungsbesitzer bei einer Vermietung zuerst an Verwandte oder Bekannte, bevor man die Eigentumswohnung an einen unbekannten Mieter vermietet.

Wohnung vermieten oder verkaufen an Verwandte, Freunde oder Bekannte

Ich empfehle jedenfalls auch bei Verwandten, Bekannten und Freunden einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen, da im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nur mit einem schriftlich abgeschlossenen Mietvertrag die Befristung rechtlich durchsetzbar ist. Wenn Sie auf einen schriftlichen Mietvertrag verzichten, gilt das Mietverhältnis rein rechtlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Ebenso ist bei der Mindestmietdauer oder bei einer allfälligen Verlängerung darauf Acht zu geben, dass die Mindestdauer 3 Jahre nicht unterschreitet, da sonst der Mietvertrag ebenso auf unbestimmte Zeit abgeschlossen gilt.

Für den Fall, dass sich kein Bekannter oder Verwandter findet, der Ihre Wohnung zu halbwegs marktüblichen Konditionen anmieten will, übernehmen wir gerne die Vermietung für Sie. Vielleicht wollen Sie auch die Beziehung zu Verwandten oder Bekannten nicht aufs Spiel setzen. Vom freundschaftlich verbundenen Mieter verursachte Schäden in der Wohnung und die Kostentragung der Reparatur dieser Schäden, oder der Zustand der Wohnung bei Rückstellung des Mietgegenstandes belasten Beziehungen.

Wenn Sie sich auf dieses Abenteuer nicht einlassen wollen, übernehmen wir gerne die Mietersuche für Sie.

Vermieten oder leer stehen lassen?

Warum vermieten und nicht leer stehen lassen? Anstatt von Leerstandskosten wie zum Beispiel die Betriebskosten, die Rücklagenvorschreibung zum Reparaturfonds, Haushaltversicherungsprämie, Kosten der Energieversorger, eventuell noch von einer Kreditrückzahlung belastet zu werden, generieren Sie bei der Vermietung Mieteinnahmen. So haben Sie neben der langfristigen Wertsteigerung Ihrer Wohnung in Wien zusätzlich noch Einnahmen aus der Vermietung anstatt Kosten der Leerstehung.

Exkurs: Einkünfte aus Vermietung

Bei den Einkünften aus der Vermietung handelt es sich um außerbetriebliche Einkünfte bei denen steuerlich abzugsfähige Werbungskosten geltend gemacht werden können. Wenn Sie zum Beispiel die Wohnung zu einem früheren Zeitpunkt käuflich erworben haben, können Sie bei Vermietung die Anschaffungskosten (Afa = Absetzung für Abnutzung) von der Steuer absetzen. Ebenfalls können Instandhaltungsaufwendungen (z.B. Wartungen, Reparaturen, ausmalen …), Beratungskosten (Verfassung von Mietverträgen, Steuerberatungskosten, Maklerkosten ….), Betriebskosten für eine leer stehende Wohnung (solange die Vermietungsabsicht nachgewiesen werden kann) und die Maklerkosten für die Vermittlung, Fahrtkosten bzw. Reisekosten in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb des Mietgegenstandes stehen und Zinsen (nicht Tilgungsbeträge) für ein Darlehen zur Finanzierung der Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Wir haben in der Vergangenheit schon öfters Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser von privaten Wohnungseigentümern, die in ein anderes Bundesland oder ins Ausland umgezogen sind, erfolgreich vermittelt bzw. vermietet. In unserem umfangreichen SORGLOS-PAKET für Vermieter bieten wir Dienstleistungen für Vermieter an, die eine sorgenfreie Vermietung Ihrer Wohnung oder Einfamilienhauses auch ohne Ihrer Anwesenheit und mit minimalsten Aufwand für den Vermieter ermöglichen.

Wohnung vermieten oder verkaufen. Wie finde ich den richtigen Mieter oder den richtigen Käufer?

Zuletzt noch ein Wort zur Mieterauswahl und Käuferauswahl, da diese erfahrungsgemäß den Vermietern und Verkäufern am meisten am Herzen liegt. Oft stellen die Vermieter Fragen wie:

  • Wie geht man bei der Mieterauswahl vor?
  • Welche Fragen kann ich Mietern und Käufern stellen?
  • Welche Fehler bei der Mieterauswahl und Käuferauswal gilt es zu vermeiden?
  • Kann ich mir den Mieter oder Käufer auswählen?
  • Was ist eine Mieterselbstauskunft?
  • Welche Unterlagen sollte ein Vermieter vom Mieter verlangen?

Wir haben jahrelang Erfahrung bei der Mieterauswahl, wissen welche Unterlagen wir uns von Mietinteressenten vorlegen lassen, welche Fragen jedenfalls gestellt werden sollten und wo gegebenenfalls nachgebohrt werden sollte, worauf besonders achtzugeben ist, welche zusätzlichen Sicherheiten empfehlenswert und einzufordern sind.
Es können vom Vermieter auch gewisse Vorgaben zur Mieterauswahl gemacht werden, die wir bei der Vermarktung berücksichtigen. Beispiele sind: Mindestnettoeinkommen des Mieters oder ob Hund und/oder Katzen unerwünscht sind oder die maximale Anzahl der Personen für eine Wohnung.
Wir berücksichtigen die Wünsche der Vermieter und richten unsere Vermarktung danach aus.

Die Empfehlung zu zur Annahme eines Mietanbots wird von uns nur ausgesprochen, wenn wir diesen Mieter auch für eine eigene Wohnung nehmen würden.

Eine generelle Empfehlung können wir im Vorfeld schon abgeben:
Je interessanter die Konditionen für die Mieter für eine Wohnung sind, desto mehr und bessere Mietinteressenten melden sich für diese Wohnung. Mehr Nachfrage ermöglicht auch ein besseres Selektieren der möglichen Mieter und verhindert einen monatelangen Leerstand.

Für Fragen zur Wohnungsvermietung in Wien und Umgebung stehen wir Ihnen zur Verfügung und wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

Mietrechtsgesetz

 

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